ERSTE HILFE Ausbildung in der Feuerwehr
In der Rettungskette ist der Ersthelfer ein wichtiges Glied. Wenn
nicht sofort Erste Hilfe bei einem Notfall geleistet wird, haben es
Notarzt und Rettungssanitäter oft viel schwieriger. Gerade bei
Einsätzen kommt es immer wieder vor, dass die Feuerwehrkameraden vor
der Rettung oder einem Notarztteam vor Ort sind. Daher ist eine
fundierte Kenntnis von Erste-Hilfe-Maßnahmen ein wichtiger Bestandteil
unserer Ausbildung.
Die Erste-Hilfe Ausbildung der steirischen Feuerwehren besteht aus
einem 16 stündigen Erste-Hilfe-Kurs sowie einer Auffrischung des
Lehrinhaltes im Ausmaß von 8 Stunden alle 4 Jahre. Damit soll für den
Ernstfall eine optimale Hilfe für KameradInnen und bei Bedarf auch für
Fremdpersonen gewährleistet sein. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird von
der Arbeitsinspektion für Ersthelfer in Betrieben nach dem
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anerkannt (im Sinne der Novelle für
Ersthelfer/innen in Arbeitsstätten und auf Baustellen vom 01.01.2010).
Diese Regelung gilt neben den Freiwilligen Feuerwehren der Steiermark
auch für Betriebsfeuerwehren. Sind jedoch Mitglieder der
Berufsfeuerwehr im Betrieb als Ersthelfer angeführt, gelten die
Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV).
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